Die Gemeinsame Erklärung des BMBF und der KMK für einen Digitalpakt 2.0 lege einen politischen und inhaltlichen Rahmen für die mögliche Ausgestaltung fest. Die finale Entscheidung über dessen Umsetzung obliege aber einer künftigen Bundesregierung. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Kultusministerkonferenz haben am 13. Dezember 2024 eine Gemeinsame Erklärung für einen Digitalpakt 2.0 verabschiedet. Das geht aus einer Antwort (20/14680) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14441) der FDP-Fraktion hervor. Die Erklärung lege einen politischen und inhaltlichen Rahmen für die mögliche Ausgestaltung des Digitalpakts 2.0 fest. Die finale Entscheidung über dessen Umsetzung obliege aber einer künftigen Bundesregierung.

Wie es in der Antwort weiter heißt, sollen sich die Länder mit insgesamt 2,5 Milliarden Euro an den Kosten des Digitalpakts 2.0 beteiligen. Für den Auf- und Ausbau einer digitalen Bildungsinfrastruktur sollen die Länder und Kommunen 500 Millionen Euro an neuen Mitteln bereitstellen. Der Kofinanzierungsanteil der Länder steige so über die Gesamtlaufzeit gestaffelt von zehn auf 30 Prozent und liege damit über dem bisherigen Anteil im Digitalpakt Schule. Die Mittel des Bundes sollen zusätzlich zu den Mitteln der Länder und Schulträger eingesetzt und vorrangig für den Ausbau der digitalen Infrastruktur verwendet werden.

Die Bundesregierung bestätigt zudem, dass die Länder sowohl laufende als auch geplante Maßnahmen auf ihren Finanzierungsanteil anrechnen lassen können, sofern diese im Einklang mit den Zielsetzungen des Digitalpakts 2.0 stehen. Dies sei notwendig, um Kontinuität und Effizienz sicherzustellen und bereits begonnene Investitionen nachhaltig einzubinden. Zur Sicherstellung der Mittelverwendung sollen die Länder verpflichtet werden, regelmäßig über die eingesetzten Mittel zu berichten.

Weiter heißt es in der Antwort, dass die Fortbildung von Lehrkräften in den verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsbereich der Länder fällt. Daher verzichte das BMBF auf eine verpflichtende Fortbildungsvorgabe für die Länder. Stattdessen setze der Digitalpakt 2.0 auf Kooperation und die Umsetzung gemeinsamer Ziele.

Ansprechpartner: Deutscher Bundestag